Umsatzsteuerliche Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Ab 1. Juli 2021 werden die Lieferschwellen abgeschafft, damit sind ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern. Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat erklärt werden. Zur technischen Umsetzung sind noch einige Fragen offen, trotzdem informieren wir über den aktuellen Stand der geplanten Änderungen.
Termin: Freitag, 4 Juni 2021, um 14.00 Uhr
Sie erhalten hier Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Welche steuerrechtlichen Folgen bringt die Abschaffung der Lieferschwellen mit sich?
- Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat dies auf mein Unternehmen?
- Wie erfolgt die Registrierung für den EU-One-Stop Shop auf FinanzOnline?
- Wie komme ich zu den passenden Mehrwertsteuersätzen? Wie kann mich die WKÖ dabei unterstützen?
Unsere Experten des Bundesministeriums für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (AUSSENWIRTSCHAFT) stehen für Ihre Fragen zur Verfügung:
Bundesministerium für Finanzen:
- Kommissionärin Stephanie Zolles LL.M., B.A. (WU)
- Amtsdirektor Regierungsrat Christian Bauer
Wirtschaftskammer Österreich:
- Dr. Franz Schröder, Regionalmanager West- und Zentraleuropa, Außenwirtschaft AUSTRIA
- Sinan Ibili, MSc, Leiter Finanz- und Steuerpolitik der Bundessparte Handel