Ab 1. Juli 2021 werden die Lieferschwellen abgeschafft, damit sind ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern. Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat erklärt werden. Zur technischen Umsetzung sind noch einige Fragen offen, trotzdem informieren wir über den aktuellen Stand der geplanten Änderungen.
Termin: Freitag, 4 Juni 2021, um 14.00 Uhr
Sie erhalten hier Antworten auf folgende Fragestellungen:
Unsere Experten des Bundesministeriums für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich (AUSSENWIRTSCHAFT) stehen für Ihre Fragen zur Verfügung:
Bundesministerium für Finanzen:
Wirtschaftskammer Österreich: